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Aktuelle Urteile und Gerichtsentscheidungen

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51 - 60 von insgesamt 67 Beiträgen.

Zu den Grenzen der Sicherheitsanordnung der laufenden Mieten einer Mietnomade im Räumungsprozess, § 283a Abs. 1 ZPO

§ 283 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO setzt für eine Sicherungsanordnung voraus, dass die Klage eine hohe Aussicht auf Erfolg hat. Sie ist nach § 283 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO nur dann zu erlassen, wenn es nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zur Abwendung besonderer Nachteile für den Kläger gerechtfertigt ist (OLG Celle, Beschluss vom 17.09.2013; Az.: 2 W 205/13).
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Eigentümer haftet bei Sturmschaden (hier: umgefallener Baum) nicht immer für den Schaden am Nachbargrundstück; §§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG; 823 Abs. 1, 906 Abs. 2 S. 2, 1004 BGB

Grundsätzlich obliegt es jedem Eigentümer, die auf seinem Grundstück vorhandenen und unterhaltenen Pflanzen, insbesondere aber Bäume auf Schäden und Erkrankungen in regelmäßigen Abständen zu untersuchen und im Falle des Verlustes der Standfestigkeit zu entfernen, damit von ihnen keine Gefahr ausgeht. Durch Naturereignisse (hier: Sturm der Windstärke 11) ausgelöste Beeinträchtigungen sind dem Eigentümer danach nur dann zuzurechnen, wenn er sie durch eigene Handlungen ermöglicht oder durch ein pflichtwidriges Unterlassen herbeigeführt hat (OLG Düsseldorf, Urt.v. 23.07.2013; Az. I-9 38/13).
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Verwalter darf für die verklagten Wohnungseigentümer einer Anfechtungsklage einen Rechtsanwalt beauftragen; §§ 24 Abs. 4, 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG

Auch nach Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage (§ 43 Nr. 4 WEG) kann der Verwalter die beklagten Wohnungseigentümer aufgrund der gesetzlichen Vertretungsmacht gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG im Außenverhältnis umfassend vertreten und einen Rechtsanwalt beauftragen (BGH, Urteil vom 05.07.2013; Az.: V ZR 241/12).
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Unklare Räumungstitel sind auch bei nicht titulierten Räumlichkeiten auslegungsfähig

Der BGH (Beschluss vom 11.04.2013; Az. I ZB 61/12) erleichtert Vermietern die Zwangsvollstreckung bei der Räumung von Wohnungen, wenn der Vollstreckungstitel wegen nicht titulierter Räumlichkeiten unbestimmt ist. Auch in dem Fall muss zunächst durch Auslegung durch den Gerichtsvollzieher versucht werden, den Umfang der Vollstreckung zu ermitteln.

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Änderung der BGH-Rechtsprechung: Generelles Verbot der Hundehaltung im Mietvertrag verstößt gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB

Der Bundesgerichtshof (Urt.v. 20.03.2013, Az.: VIII ZR 168/12) hat nunmehr erstmals entschieden, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Vermieters, welche die Haltung von Hunden und Katzen in der Mietwohnung generell untersagt, gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist.
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Vermieter muss im Einzelfall die Anbringung einer Parabolantenne durch den Mieter dulden; Art 5 GG, §§ 535, 536, 242 BGB.

Nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 GG hat jeder das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen zu informieren. Soweit der Empfang von Rundfunkprogrammen von technischen Anlagen abhängt, erstreckt sich der Schutz der Informationsfreiheit auch auf die Anschaffung und Nutzung solcher Anlagen.

Dies erfordert in der Regel eine fallbezogene Abwägung der Gerichte, bei der die Eigentümerinteressen des Vermieters an der auch optisch ungeschmälerten Erhaltung des Wohnhauses und die Informationsinteressen des Mieters an der Nutzung zugänglicher Informationsquellen zu berücksichtigen sind.
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Saldoklage nunmehr auch im Mietrecht zulässig, § 253 ZPO

Zur Zulässigkeit einer "Saldoklage", mit der Mietrückstände aus einem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum geltend gemacht werden; § 253 ZPO
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Vermieter kann das Land nach einem Polizeieinsatz gegen den Mieter auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, wenn die Wohnung im Rahmen einer Hausdurchsuchung beschädigt wurde.

Dem Vermieter einer Wohnung steht für Schäden, die im Zuge einer rechtmäßigen Durchsuchung der Wohnung im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den Mieter verursacht worden sind, grundsätzlich ein Anspruch aus enteignendem Eingriff zu (BGH, Urt. v. 14.03.2013, Az.: III ZR 253/12). Etwas anderes gilt nur, wenn der Vermieter positive Kenntnis von Straftaten des Mieters besitzt. Die Höhe des Schadens ist für die Entschädigungspflicht nicht erheblich.
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Berufung trotz erstinstanzlichem Obsiegen, §§ 62, 66, 511, 538 Abs. 2 Nr. 7 ZPO, 46 WEG

Ein gewollter Austausch der Parteistellung durch das Gericht im Rahmen einer Anfechtungsklage gem. § 46 WEG führt auch dann zur zulässigen und begründeten Berufung, wenn eine Beschwer im materiellen Sinne nicht gegeben ist, § 511 ZPO. Erheben mehrere Eigentümer eine Anfechtungsklage gegen den selben Beschluss, sind diese Eigentümer notwendige Streitgenossen, § 62 ZPO. Ein Teilurteil kann nur für alle notwendigen Streitgenossen einheitlich ergehen, § 301 ZPO (LG Düsseldorf, Urt.v. 28.02.2013, Az.: 19 S 51/12).
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Keine Verzugszinsen auf Betriebskostenguthaben bei verspäteter Abrechnung, §§ 288 Abs. 1, Abs. 2, 556 Abs. 3 BGB

Der Anspruch des Mieters auf Rückerstattung zu viel bezahlter Betriebskosten wird erst mit der Erteilung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung fällig (BGH, Urt.v. 05.12.2012; Az.: XII 44/11).
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